Ein Wohn- und Geschäftshaus könne nicht von der Handänderungssteuer befreit werden. Gemäss Baubewilligung soll der Restaurationsbetrieb immer am Freitagabend sowie am Samstag und am Sonntag offen sein. Geplant seien Anlässe mit 30 bis 50 Personen. Von einer untergeordneten geschäftlichen Nutzung könne daher nicht mehr gesprochen werden. Auch der Einzug per Ende 2016 oder allenfalls auch erst per Mitte 2017 erfolge spät. Wohneigentum müsse in der Regel innert Jahresfrist bewohnt bzw. ein unbebautes Grundstück innert zweier Jahr bebaut und bewohnt werden. Vorliegend seien bis zur Einreichung des Baugesuchs bereits 18 Monate verstrichen.