Hier sei eine Befreiung von der Handänderungssteuer ausgeschlossen. Es könnte daher offen gelassen werden, ob hier noch von einem fristgerechten Einzug gesprochen werden könne. 3. Gegen den Einspracheentscheid erhoben die Steuerpflichtigen (Rekurrenten) Rekurs mit dem sinngemässen Rechtsbegehren, den Einspracheentscheid aufzuheben und festzustellen, dass der Grundstückskauf steuerfrei sei. Festgehalten wurde, dass beim Umbau festgestellt werden musste, dass die Heizung, die Isolation und zahlreiche Holzbalken erneuert werden mussten. Am … 2016 habe dann endlich das Baugesuch publiziert werden können. Von einer Umnutzung könne hier nicht gesprochen werden.