Zwischenzeitlich sei es zu einem Baustopp gekommen, was zu zusätzlichen Verzögerungen geführt habe. Einziehen würden sie vermutlich Ende Jahr 2016 oder vielleicht auch erst Mitte 2017. Mit Verfügung vom 1. September 2016 wurde die Einsprache vom Steueramt des Kantons Solothurn (KStA) abgewiesen. Das KStA führte dabei aus, dass aufgrund der Bau-bewilligung davon ausgegangen werden könne, dass im Gebäude ein selbständiger Res-taurations- und Kulturbetrieb geführt werden soll. Es handle sich somit nicht um eine reine Wohnnutzung, sondern um ein Wohn- und Geschäftshaus. Hier sei eine Befreiung von der Handänderungssteuer ausgeschlossen.