Am 20. Mai 2016 wurde das Gesuch abgewiesen, weil die Steuerpflichtigen nicht eingezogen waren. Mit Veranlagungsverfügung und Rechnung vom 5. Juli 2016 stellten die Betriebswirt-schaftlichen Dienste FD beiden Steuerpflichtigen eine Handänderungssteuer von je CHF … in Rechnung. 2. Mit Schreiben vom 15. Juli 2016 erhoben die Steuerpflichtigen gegen diese Veranlagungsverfügung Einsprache. Dabei verlangten sie sinngemäss die Aufhebung der Handänderungssteuer und machten geltend, dass es sich um ein grösseres Umbauprojekt handle. Unter anderem sei noch keine Heizung vorhanden. Zwischenzeitlich sei es zu einem Baustopp gekommen, was zu zusätzlichen Verzögerungen geführt habe.