Steuergericht Urteil vom 6. März 2017 Es wirken mit: Präsident: Müller Richter: Flury, Roberti Sekretär: Hatzinger In Sachen SGNEB.2016.9 1. X, gegen betreffend Handänderungssteuer hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1. Mit Kaufvertrag vom … 2013 erwarben X und Y (Steuerpflichtige) als Miteigentümer zu je 50 % die beiden Grundstücke GB Z Nr. 01 und Nr. 002 zum Kaufpreis von CHF … . Am gleichen Tag stellten die Steuerpflichtigen für das Grundstück GB Z Nr. 002 das Gesuch um steuerfreie Handänderung für dauernd und ausschliesslich selbst genutztes Wohneigentum. Am 20. Mai 2016 wurde das Gesuch abgewiesen, weil die Steuerpflichtigen nicht eingezogen waren.