O., S. 453, Ziff. 4.2.2). 3.3.1 Der Rekurrent hat vor der Vorinstanz solche Gründe geltend gemacht. Konkret hat er die Sistierung seiner vorzeitigen Pensionierung sowie den (zu) weiten Arbeitsweg seiner Partnerin vorgebracht. Der Rekurrent legt im Rekurs für beide Vorbringen Belege vor. So bestätigt die Y in S mit Schreiben vom 15. September 2016, dass das langjährige Arbeitsverhältnis mit A zufolge vorzeitiger Pensionierung per 31. Dezember 2013 aufgelöst und "danach im Teilpensum trotzdem weitergeführt wurde". Das "Enddatum" sei der 31. Oktober