Der von der Steuerverwaltung vorgenommene Vergleich mit der Grundstückgewinnsteuer sei irreführend und unzulässig. Schliesslich ergebe sich auch aus dem Formular zur Steuerbefreiung, dass die Dauer der Wohnsitznahme massgebend sei, da nach dem Bezugsdatum gefragt werde. Wenn nur auf das Kaufs- bzw. Verkaufsdatum abzustellen wäre, könnte das Steueramt auf den Hinweis betreffend Bezugsdatum im Formular verzichten. Es liege sehr wohl ein Verstoss gegen Treu und Glauben vor, dazu komme "der Vorwurf von Steuerfallen, Fehlinformationen, Beamtenwillkür, Ungleichbehandlung und gesuchter Abkassiererei".