Am 25. Juli 2012 wird aus der Liegenschaft Stockwerkeigentum und die Rekurrentin verkauft davon rund 2/3 für einen Betrag von CHF 271‘320. Das Steueramt macht eine Schenkung geltend mit einem steuerbaren Betrag von rund CHF 91‘895. Die Rekurrentin wendet v.a. ein, ihr Lebenspartner sei invalid und sie habe ihn jahrelang gepflegt. Die Liegenschaft sei die Abgeltung für ein entsprechendes Pflegedarlehen. 3.2 Wie gesehen, hat das Steueramt steuerbegründende Tatsachen zu beweisen.