Darin führt der Lebenspartner zudem aus, mit dem unterpreislichen Verkauf der Liegenschaft sei das Pflegedarlehen der Lebenspartnerin zurückgeführt worden. Mit Schenkungssteuerveranlagung vom 29. September 2015 stellte das kantonale Steueramt A eine Schenkungssteuer von CHF 23‘777.20 in Rechnung bei einem steuerbaren Betrag von CHF 91‘895.25 bzw. einem massgebenden Wert von CHF 105‘995.25 abzüglich des Freibetrags von CHF 14‘100. Gegenstand dieser Veranlagung sei die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Liegenschaft in C gemäss Kaufvertrag vom 20. Januar 2011. Dagegen erhob A Einsprache und verwies im Wesentlichen auf ihr Schreiben vom 18. August