Sie habe ihn von 2000 bis 2010 finanziell unterstützt und gepflegt. Sie habe in dieser Zeit für rund CHF 1‘500/Monat Lebensmittel eingekauft und die Versicherungsbeiträge des Lebenspartners bezahlt. Zudem habe sie mit ihm vereinbart, dass er ihr die finanziellen Zuwendungen und Pflegeleistungen abgelte. Diese Abgeltung sei mit dem Verkauf der Liegenschaft in C erfolgt für CHF 87‘800. Die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert der Liegenschaft von CHF 200‘000 sei durch die erbrachten Leistungen mehr als ausgeglichen worden. Der Lebenspartner habe daher mit dem unterpreislichen Verkauf der Liegenschaft keine Schenkung getätigt.