A gegen betreffend Schenkungssteuer hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1. Mit Kaufvertrag Nr. 01 vom 20. Januar 2011 erwarb A, die Liegenschaft GB Nr. 001 für CHF 87‘800 von ihrem Lebenspartner B. Mit Kaufvertrag Nr. 02 vom 25. Juli 2012 veräusserte A einen Anteil von 646/1000 an diesem Grundstück für CHF 271‘320 an diverse Personen. Am 19. Juni 2015 wurde A aufgefordert, das Formular „Meldung einer Schenkung/eines Erbvorbezugs“ einzureichen. Dazu nahm A mit Brief vom 18. August 2015 Stellung. Ihr Lebenspartner sei seit einem Verkehrsunfall im Jahr 1991 invalid. Sie habe ihn von 2000 bis 2010 finanziell unterstützt und gepflegt.