Mit öffentlich beurkundetem Vorvertrag vom … 2015 verpflichteten sich die Y AG (als Verkäuferin) und die X AG (als Käuferin) gegenseitig zum Abschluss eines Kaufvertrages über die Liegenschaft GB Solothurn Nr. 001 zu einem Kaufpreis von CHF … (… Franken). Unter Ziffer 8 des Vorvertrages hielten die Vertragsparteien fest, dass der den Vorvertrag beurkundende Notar diesen unmittelbar nach dessen Unterzeichnung der Amtschreiberei Solothurn zur Errichtung des Hauptvertrages anmelde, wobei als Käuferin die Z AG (noch in Gründung) vorzusehen sei. 1.2