Bereits bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags bestand die Absicht, dass ein Hausteil fremdvermietet wird, was den Notizen der Amtschreiberei ohne weiteres entnommen werden kann. Die Behauptung der Rekurrenten, sie hätten sich im Frühjahr 2016 aufgrund einer plötzlichen Finanzenge entschlossen, einen Hausteil zu vermieten, wirkt demgegenüber wenig glaubhaft. Warum auf einmal eine unerwartete Finanzenge eingetreten sein soll und wie sich diese ausgewirkt haben soll, wird denn auch durch keinerlei Belege oder nähere Angaben untermauert. Festzuhalten ist weiter, dass der in den Jahren 2014 und 2015 vorgenommene Umbau die Selbständigkeit der beiden Hausteile nicht beeinträchtigt hat.