In den Notizen der Amtschreiberei ist festgehalten, dass die Käufer beabsichtigen, den Hausteil Nr. 02 wieder zu vermieten. Effektiv haben die Rekurrenten diesen Hausteil seit dem 1. März 2016 fremdvermietet. Das Vorgehen der Rekurrenten zeigt klar auf, dass eine dauerhafte und ausschliessliche Selbstnutzung des gesamten Gebäudes offenbar nie vorgesehen war. Bereits bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags bestand die Absicht, dass ein Hausteil fremdvermietet wird, was den Notizen der Amtschreiberei ohne weiteres entnommen werden kann.