4. Vorliegend haben die Rekurrenten mit Nutzen und Gefahr per 1. Oktober 2014 ein Grundstück mit zwei zusammengebauten Einfamilienhäusern gekauft. Eine eigentliche Hierarchie bei diesen beiden Einfamilienhäusern wie bei einem Haus mit Einlegerwohnung ist nicht erkennbar. Jedes dieser Hausteile ist selbständig nutzbar (eigener Eingang, Küche, Nasszellen etc.). In den Jahren 2014 und 2015 wurde das Gebäude renoviert. Je nach Stand der Renovationsarbeiten bewohnten die Rekurrenten offenbar unterschiedliche Räume.