Bis Ende Februar 2016 hätten sie alleine gewohnt. Seit 1. März 2016 sei eine Wohnung nun vermietet. Das Grundstück sei zur Selbstbewohnung gekauft worden. Während mehr als einem Jahr hätten sie alleine dort gewohnt. Daher sei hier von einem steuerfreien Erwerb auszugehen. 2.2 In ihrer Vernehmlassung vom 11. Juli 2016 beantragte das KStA, den Rekurs kostenfällig abzuweisen. Dabei verwies es auf die ausführlich begründete Einsprache. Weiter wurde festgehalten, dass bei Grundstücken mit mehreren Wohnungen es entscheidend sei, ob ein gemeinsamer Haushalt geführt werde.