Mit Schreiben vom 5. Oktober 2014 erhoben die Käufer gegen diese Veranlagungsverfügung Einsprache. Dabei verlangten sie sinngemäss die Aufhebung der Handänderungssteuer und machten geltend, dass wohl ein Missverständnis vorliegen würde. Sie hätten bereits bei der Unterzeichnung mitgeteilt, dass sie momentan nicht vorhätten, etwas zu vermieten. Sie würden sich sofort melden, falls sich etwas ändern würde. Mit Verfügung vom 24. Mai 2016 wurde die Einsprache vom Steueramt des Kantons Solothurn (KStA) abgewiesen. Das KStA führte dabei aus, dass auf dem Grundstück GB X Nr. 001 zwei Einfamilienhäuser stehen würden. Damit sei die Infrastruktur für zwei getrennte Haushalte vorhanden.