Weiter ist aus den Ausführungen der Rekurrentin und des Steueramts ersichtlich, dass die Rekurrentin und der Erblasser diese Kosten je zur Hälfte zu tragen haben. Aus den Unterlagen geht hervor, wer welche Kosten im Jahre 2013 und 2014 getragen hatte. Die Rekurrentin und der Erblasser haben jeden Monat je einen Betrag von Fr. 775.- auf ein gemeinsames Konto einbezahlt. Aus diesem Konto wurden ein Teil der Liegenschaftsunterhaltskosten sowie die Schuldzinse der Hypothek bezahlt; die restlichen Kosten habe gemäss Aufstellung und Belegen die Rekurrentin beglichen.