StG genannten Ansprüche von Nachkommen und Hausgenossen aus Erb- und Familienrecht. Erben, die zur Zeit des Todes des Erblassers in dessen Haushaltung ihren Unterhalt erhalten haben, können verlangen, dass ihnen nach dem Tode des Erblassers der Unterhalt noch während eines Monats auf Kosten der Erbschaft zuteilwerde. 2.5 Die Nachlasstaxe und die Erbschaftssteuer werden mit der Zustellung der Verfügung fällig. Mit der Eröffnung des Erbganges werden sie fällig, wenn der Steuerpflichtige die Anzeigepflicht nach § 241 Abs. 2 StG verletzt hat (§ 243 Abs. 1 StG).