bezahlt hätten, treffe so nicht zu. Generell könnten Liegenschaftskosten steuerlich nur im Verhältnis der im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnisse geltend gemacht werden, unabhängig davon, wer welche Kosten in welcher Höhe bezahlt habe. Auch ob steuerlich ein Pauschalabzug oder die effektiven Liegenschaftskosten geltend gemacht werden, sei in diesem Fall völlig irrelevant und es ändere nichts an der Tatsache, dass Frau X. die vollen Kosten getragen habe. Die von der Steuerverwaltung erwähnte Zahlung im Jahr 2014 (Gärtnerei Z.) sei die einzige Zahlung, die nicht von Frau X. beglichen worden sei.