Das dies nicht so gemacht wurde, begründe Frau X. auch damit, dass Herr Y. immer wieder erwähnte, sein Vermögen als Sicherheit zurückzubehalten, sollte Unvorhergesehenes eintreffen (z.B. der Erneuerungsfonds der Stockwerkeigentümer B.-Weg 01 und 02, bei einer Grosssanierung müsste mit massiven Nachzahlungen in den Erneuerungsfonds gerechnet werden). Daraus abzuleiten, es sei unwahrscheinlich, dass die Rekurrentin alle Liegenschaftskosten alleine getragen habe, sei falsch, zeigen doch die eingereichten Unterlagen klar, dass Frau X. die erwähnten Kosten vollumfänglich alleine bezahlt habe.