Wie bereits im Rekurs ausgeführt, wäre allenfalls genügend Geld auf dem gemeinsamen Konto vorhanden gewesen, um die erwähnten Liegenschaftskosten begleichen zu können. Das dies nicht so gemacht wurde, begründe Frau X. auch damit, dass Herr Y. immer wieder erwähnte, sein Vermögen als Sicherheit zurückzubehalten, sollte Unvorhergesehenes eintreffen (z.B. der Erneuerungsfonds der Stockwerkeigentümer B.-Weg 01 und 02, bei einer Grosssanierung müsste mit massiven Nachzahlungen in den Erneuerungsfonds gerechnet werden).