Der Vertreter der Rekurrentin macht in der Stellungnahme vom 22. Juli 2016 geltend, dass sämtliche Bewegungen von Herrn Y. auf den Konti ersichtlich seien. Betrachte man die Saldo-Entwicklungen auf dem Sparkonto, sei anzunehmen, dass sich diese nur im Rahmen der Depotbewegungen verändert hätten, ausser es wurden Überträge auf das Privatkonto vorgenommen (Urkunde 2A). Es dürfe davon ausgegangen werden, dass keine Barbezüge vom Sparkonto getätigt worden seien. Das heisse, sämtliche von Herrn Y. getätigten Zahlungen, aber auch Barbezüge seien auf dem A. Privatkonto ersichtlich.