Der Betrag von jährlich Fr. 18'600.- (2 x 12 x775) übersteige die jährliche Zinsbelastung von rund Fr. 4'000.- um ein Mehrfaches. Dem Schuldenverzeichnis lasse sich zudem entnehmen, dass seit dem Jahr 2008 keine Amortisation der Hypothek vorgenommen worden sei. Somit sei genügend Kapital vorhanden gewesen, um den Liegenschaftsunterhalt ab diesem Konto finanzieren zu können. Jedenfalls sei klar, dass von Beginn weg eine hälftige Aufteilung der Liegenschaftskosten gewollt war. Aufgrund dieser Umstände erscheine es umso unwahrscheinlicher, dass die Rekurrentin sämtliche Liegenschaftskosten alleine getragen habe.