3. Gemäss Vernehmlassung des Steueramts vom 30. Mai 2016 sei es klar, dass es sich nicht um Schulden des Erblassers handle. Es sei richtig, dass die Rekurrentin Kontoauszüge eingereicht habe, welche Zahlungen für die Wohnung, wie Heizkosten, Stromkosten, Reparaturen etc. belegt hätten. Damit sei jedoch einerseits noch nicht erwiesen, dass sie sämtliche Liegenschaftskosten alleine getragen habe und andererseits könnte dies auch lediglich ihr Beitrag an das Konkubinat gewesen sein. Die von der Rekurrentin erwähnten Zahlungen von monatlich je Fr. 775.- auf ein gemeinsames Konto würden gerade zeigen, dass es die Absicht war, die Hypothekarzinsen und Amortisationen gemeinsam zu tragen.