Eingesetzte Alleinerbin ist X. 1.2 Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung Nr. … vom 23. Februar 2015 stellten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD X. die Gebühren sowie Auslagen in Rechnung und eröffneten ihr die Veranlagungen der Nachlasstaxe im Betrag von Fr. 2'496.60 und der Erbschaftssteuer im Betrag von Fr. 92'872.95, Klasse Nr. 5. 1.3 Gegen die Veranlagungen der Nachlasstaxe und der Erbschaftssteuer erhob X. (Einsprecherin), vertreten durch …, mit Schreiben vom 21. März 2015 Einsprache, v.a. mit dem Begehren, die Veranlagung vom 23. Februar 2015 sei aufzuheben und die Kosten in der Höhe von Fr. 44'368.75 seien zum Abzug zuzulassen.