16] ergibt) die im Projekt vorgesehene Dachform nicht mit dem geltenden Zonenreglement, welches nur Schrägdächer vorsah, konform war (vgl. Bauzonenplan aus dem Jahr 2006, act. 22). Das Zonenreglement wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 2. Februar 2015 angepasst, fortan waren alle Dachformen zulässig. Es wurde am 00.00.0000 durch den Regierungsrat genehmigt (act. 23 und 24). Das Projekt mit der erwähnten Architektin wurde („aus verschiedenen Gründen“) nicht realisiert. Die Planung des EFH wurde einem anderen Architekturbüro übergeben. Der sich in den Akten befindliche Vertrag (act. 20) wurde am 2. Dezember 2015 geschlossen, wobei (gemäss Ziff.