Gleichentags wird auch ein Wiedererwägungsgesuch an das Steueramt eingereicht, worauf dieses mit Schreiben vom 13. Dezember 2016 nicht eingetreten ist, da betreffend die Verfügung eine gerichtliche Überprüfung möglich sei. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2016 werden die Rekurrenten vom Steuergericht zur Begründung des Rekurses aufgefordert. Diese wird am 13. Januar 2017 eingereicht. Darin werden zunächst die Ausführungen zum Sachverhalt in der Einsprache bestätigt. Gestützt darauf sei belegt, dass der Erwerb des Grundstücks mit der Absicht verbunden war, ein EFH für die Selbstnutzung als Wohneigentum zu erstellen.