Die vorliegenden Gründe für die Verzögerung hätten nicht ausserhalb des Einflussbereichs der Einsprecher gestanden. Die Auswahl der Architektin und des Bauprojekts hätten in der Entscheidung der Einsprecher gestanden. Aufgrund des zunächst gewählten Projekts habe damit gerechnet werden müssen, dass es zu Verzögerungen kommen könnte. 2.1 Am 6. Dezember 2016 reichen A und B (die Rekurrenten) einen vorsorglichen Rekurs an das Steuergericht ein. Gleichentags wird auch ein Wiedererwägungsgesuch an das Steueramt eingereicht, worauf dieses mit Schreiben vom 13. Dezember 2016 nicht eingetreten ist, da betreffend die Verfügung eine gerichtliche Überprüfung möglich sei.