Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung vom 17. Oktober 2016 wurde die Handän-derungssteuer von CHF 12'100 (2,2 % auf CHF 550'000) nachträglich erhoben. Dagegen erhoben A und B am 30. Oktober 2016 Einsprache mit dem Begehren, die Frist sei bis Ende 2017 zu verlängern und die Rechnung für die Handänderungssteuer zu sistieren. Sie führten aus, gestützt auf die Baubewilligung vom 29. April 2016 sei das Gebäude noch im Bau und ein Einzug sei auf den Sommer 2017 vorgesehen. Die Einsprecher seien seit Frühling 2013 mit der Architektin Y an der Planung des Einfamilienhauses (EFH) gewesen.