Steuergericht Urteil vom 4. September 2017 Es wirken mit: Präsident: Müller Richter: Bossart, Roberti Sekretär: Hatzinger In Sachen SGNEB.2016.11 A + B gegen betreffend Handänderungssteuer hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1.1 Mit Kaufvertrag vom 16. Oktober 2013 erwarben A und B das Grundstück GB X Nr. 00 zum Preis von CHF 550‘000. Es handelte sich um unüberbautes Bauland. Sie reichten ein Gesuch um steuerfreie Handänderung für dauernd und ausschliesslich selbst genutztes Wohneigentum ein, welchem zunächst entsprochen wurde. 1.2 Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung vom 17. Oktober 2016 wurde die Handän-derungssteuer von CHF 12'100 (2,2 % auf CHF 550'000) nachträglich erhoben.