Dieses Gesuch wurde von der Steuerverwaltung unter Vorbehalt der zweiten Kontrolle am 8.3.2012 bewilligt. Dieser Verfahrensablauf ist auf dem durch den Rekurrenten unterschriebenen Gesuchsformular festgehalten. Von der zweijährigen Einzugsfrist ist (zumindest auf der Vorderseite des Formulars wie es in den Akten enthalten ist) nichts vermerkt. Es ist nur festgehalten, dass der Liegenschaftserwerber nachweisen müsse, dass er die Liegenschaft dauernd und ausschliesslich selbst bewohne. Aufgrund der stichwortartigen Kurz-Begründung des Gesuches wusste die Steuerverwaltung, dass die Baueingabe im „Frühling 2013“ erfolgen werde und dass „Vorstudien am Laufen“ sind.