Die Zeit von 4 Monaten zwischen Erteilung der Baubewilligung und dem ersten Spatenstich wurde nach den nachvollziehbaren Ausführungen des Rekurrenten intensiv genutzt. Die normalerweise erst nach Vorliegen der Baubewilligung vorzunehmenden Arbeiten wurden vom Rekurrenten im Interesse einer Verfahrensbeschleunigung auf eigenes finanzielles Risiko vorgezogen. Der Rekurrent konnte auch die Dauer von zwei Monaten für den Einzug seiner Familie nachvollziehbar begründen (Installation von Hausanlagen, Hauseinrichtung, Dislokation eines grossen Haushaltes für eine vierköpfige Familie).