- mit den Bemühungen zur Schaffung von Transparenz gegenüber den Nachbarn konnten langwierige Einspracheverfahren vermieden werden, was nicht als Projektverzögerung dem Rekurrenten angelastet werden kann; - das persönliche Engagement des Rekurrenten für eine zügige Projektierung aus Bauausführung zeigt sich auch darin, dass ihm die Entscheidgrundlagen per E-Mail zugeschickt wurden, damit wegen der zahlreichen Auslandabwesenheiten keine Verzögerungen eintraten; - die Bauunterlagen zeigen, dass der Rekurrent und sein Architekt das Bauprojekt ohne relevante Verzögerungen realisiert haben; - die Interessen der vierköpfigen Familie an einem möglichst raschen Einzug ins neue Haus.