Gegen eine Verzögerung sprechen insbesondere folgende, von der Steuerverwaltung nicht bestrittene Umstände: - Beim Bauprojekt handelt es sich um ein aussergewöhnlich aufwendig zu erstellendes Wohnhaus; - beim grossen und kostspieligen Gebäude auf schwierigem Terrain war eine eingehende und damit zeitintensive fachmännische Planung (inkl. Architekturwettbewerb, Werkvergabe, Kostenschätzung) unverzichtbar; - der Aufwand der Bauherrschaft und des beauftragten Architekten war sehr gross; die Sitzungen und Arbeiten erfolgten (mit Fristsetzungen) ohne grössere Verzögerungen; - schwieriges Bauterrain und unzureichende Erschliessung, was sich auf Planungs- und Ausführungszeit auswirkte;