Das neue Wohnhaus des Rekurrenten kann nicht mit dem in der Vollzugsverordnung vorausgesetzten Normalbau (mit zweijähriger Einzugsfrist) verglichen werden. Der Rekurrent hat aufgezeigt, dass die Bewältigung der Schwierigkeiten am Projekt einen grossen Zeitaufwand erforderte. Im Gesamten gesehen erscheint das Vorgehen des Rekurrenten mit seinem Architekten und den Bauunternehmern als effizient und es ergeben sich keine Hinweise auf eine Verzögerungstaktik. Es ist auch kein Motiv für eine Verzögerung erkennbar, da es offensichtlich um die Interessen der vierköpfigen Familie des Rekurrenten ging, welche einen raschen Einzug in das besondere Haus anstrebte.