Der international tätige Rekurrent habe als Bauherr zur Vermeidung von Projektverzögerungen mittels E-Mails (1'126 E-Mails) sichergestellt, dass er alle in seinem Einflussbereich liegenden Vorkehrungen ohne Zeitverzug treffen konnte. Zum Vorwurf des zweimonatigen Verzugs für den effektiven Bezug der Liegenschaft hält der Rekurrent fest, dass nach der Bauabnahme am … 7.2015 noch diverse Umgebungsarbeiten hätten abgeschlossen werden müssen. Dazu seien die Installation von Hausanlagen, das Einrichten des Hauses und die Dislokation des umfangreichen Haushaltes einer vierköpfigen Familie gekommen. Dafür würden zwei Monate als überaus effizient erscheinen.