Der Steuerpflichtige X hat mit Kaufvertrag vom … 2.2012 das unüberbaute Grundstück GB A Nr. 00001 zum Preise von Fr. … erworben. Unter dem Datum vom 27.2.2012 stellte der Steuerpflichtige beim Steueramt des Kantons Solothurn das „Gesuch um steuerfreie Handänderung für dauernd und ausschliesslich selbst genutztes Wohneigentum“. Dabei hielt er fest, dass die Baueingabe im Frühling 2013 erfolgen würde und dass Vorstudien am Laufen seien. Gestützt auf dieses Gesuch hat das Steueramt auf dem Gesuchsformular unter „1. Kontrolle“ festgehalten, dass die Handänderung von der Steuer befreit sei (Grund: Ld.