Das Gesamtbild des gewählten Vorgehens macht in keiner Weise den Eindruck, als wäre es dabei um die mehrfache Inanspruchnahme von Freibeträgen bei der Schenkungssteuer gegangen. Es ist bei den vorliegenden Transaktionen und den betroffenen (relativ hohen) Beträgen kaum anzunehmen, dass die Abläufe einzig zum Zweck der Inanspruchnahme des Freibetrags von CHF 14‘100 (was einen Schenkungssteuerbetrag von CHF 4‘230 ausmachen würde) anders gestaltet worden sind, als wirtschaftlich sinnvoll gewesen wäre.