Gemäss der Aufstellung sollte er zudem in den Jahren 2014-2017 Zahlungen von dreimal CHF 196‘000 und einmal CHF 49‘000 erhalten (total CHF 637‘000). Aufgrund der bereits erwähnten Tatsache, dass die Rückzahlung durch B. bereits früher und in einem einzigen Betrag erfolgte, erhielt auch X. die Schenkung in einer einzigen Zahlung im August 2014, auch der Betrag war gegenüber der Aufstellung etwas reduziert, er belief sich auf CHF 543‘900. Die geplanten Transaktionen waren offenbar mit Anfrage vom 5. Juni 2009 dem kantonalen Steueramt unterbreitet worden. Die Rulingantwort datiert vom 15. Juni 2009.