Diese Schenkungen sollten nach Eingang der Kaufpreiszahlungen von B. erfolgen (Rulingantwort des kantonalen Steueramts vom 15. Juni 2009). Die geplanten Zahlungen (Kaufpreiszahlungen und Schenkungen) seien im Detail (Höhe und Datum der Zahlung) aus einem Anhang der erwähnten Rulingantwort dargestellt. Danach sollte X. von Y. im Jahr 2009 zwei Zahlungen von CHF 1‘212‘760 und von CHF 1‘066‘240 erhalten. Dies wurde auch so umgesetzt. Gemäss der Aufstellung sollte er zudem in den Jahren 2014-2017 Zahlungen von dreimal CHF 196‘000 und einmal CHF 49‘000 erhalten (total CHF 637‘000).