Die Z. AG wurde ursprünglich zu 99,6 % von Y. und zu je 0,2% (je eine Aktie) durch A. und X. gehalten. Mit Vertrag vom 1. Juli 2009 verkaufte Y. seine Aktien an der Z. AG an B.. Auch A. und X. verkauften ihre Aktien für je CHF 24‘000 an B.. Der von B. an Y. zu bezahlende Kaufpreis von total CHF 12 Mio. sollte gemäss Aktienkaufvertrag teilweise (CHF 9‘352‘000) am 2. Juli 2009 und am 1. September 2009 bezahlt werden. Eine Kaufpreisrestanz von CHF 2,6 Mio. wurde als Darlehen stehengelassen. Die Rückzahlung sollte jeweils am 30. Juni 2014, 2015, 2016 und 2017 erfolgen.