KSGE 2015 Nr. 17 StG § 239 Abs. 2. Schenkungssteuer, Berechnung, Steuerumgehung. Bei mehreren Zuwendungen des gleichen Schenkers verschiedener Jahre ist der entsprechende Steuerabzug bzw. Freibetrag auch mehrmals zu gewähren. Vorbehalten bleibt eine Steuerumgehung. Sachverhalt: 1.1 X. hat von Y. mehrere schenkungsweise Zahlungen erhalten. Die ersten beiden Zahlungen erfolgten im Juli 2009 (CHF 1‘212‘760) und im September 2009 (CHF 1‘066‘240). Eine weitere - die hier strittige - Schenkung von CHF 543‘900 erfolgte im Jahr 2014. Hintergrund dieser Schenkungen war der Folgende: Die Z. AG wurde ursprünglich zu 99,6 % von Y. und zu je 0,2% (je eine Aktie) durch A. und X. gehalten.