StG trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Der Gesetzesartikel ist das Er-gebnis der durch das Solothurner Stimmvolk angenommenen Initiative "Willkommen im Kanton Solothurn - Ja zur steuerfreien Handänderung von selbst bewohntem Wohneigentum". Das KSG hat seit dem Inkrafttreten dieser Norm schon etliche Male Urteile darüber fällen müssen, inwieweit die dem Gericht unterbreiteten Sachverhalte (d.h. Handänderungen an Wohneigentum) als steuerbefreit haben eingestuft werden können. Die Urteile betrafen in ihrer grossen Mehrheit allerdings Fälle, wo die Ausschliesslichkeit der Selbstnutzung des neu erworbenen Wohneigentums im Streite lag.