Es ist darzutun, aus welchen Gründen das konkrete Ergebnis anderen Ergebnissen bzw. Entscheiden vorzuziehen ist. Die Begründung soll dem Betroffenen aufzeigen, dass sich die urteilende Instanz mit seiner Eingabe sorgfältig und seriös auseinandergesetzt hat und ihn von der Legitimität des Entscheids auch dann überzeugen, wenn seine Interessen nicht in allen Teilen gewahrt wurden. Die Begründungspflicht von Entscheiden stellt sicher, "que le justiciable puisse les comprendre" (BGE in EuGRZ 1977, S. 108).