Diese Wohneinheit stehe nicht im Alleineigentum einer Person, sondern im Miteigentum mehrerer Personen, die die Räumlichkeiten zusammen als Wohneigentum nutzten. Verkaufe nun ein Miteigentümer seinen Anteil einem anderen Miteigentümer, der dort wohnen bleibe, erwerbe dieser nicht etwa ein zusätzliches Grundstück oder zusätzliche Wohnfläche, sondern lediglich die abgetretene (verkaufte) Miteigentumsquote des anderen am ganzen Grundstück. Dabei handle es sich nicht um eine physische Quote oder Aufteilung, sondern um einen ideellen Bruchteil an der Sache. Jeder Miteigentümer könne selbständig über das Eigentumsrecht an seiner ideellen Quote verfügen.