So habe die Rekurrentin die Einsprache als Laie und ohne rechtliche Unterstützung eingereicht, zumal sie gestützt auf den klaren Wortlaut der anzuwendenden Gesetzesbestimmung davon ausging, im Recht zu sein. Zudem sei bei der Kostenauferlegung zu berücksichtigen, dass die Entscheidbegründung des Steueramtes die Begründungspflicht verletzt habe und weder eine klare gesetzliche Grundlage noch einen höchstrichterlichen Entscheid zum Prozessthema habe aufzeigen können.