In Ergänzung zur Einsprache vom 7. August 2014 liess X. das Kantonale Steueramt mit Schreiben vom 19. August 2014 wissen, dass sie den durch die Zusammenlegung der beiden Stockwerkeinheiten für sie überflüssigen (zweiten) Parkplatz in der Einstellhalle einem Stockwerkeigentümer in der gleichen Liegenschaft zu einem Preis von CHF 21'000.00 verkauft habe, was den Kaufpreis ihrer Wohnung (entsprechend) auf CHF 289'000.00 reduziere. Zudem informierte sie das Steueramt im gleichen Schreiben darüber, dass sie - bedingt durch den für sie ungünstig lautenden Inhalt des steueramtlichen Bestätigungsschreibens zur Einsprache - die gesamte geforderte Steuersumme fristgerecht überweisen werde,