Zudem gab X. in ihrer Einsprache die Bestätigung ab, dass die komplettierte Wohnung ausschliesslich von ihr selbst bewohnt werde. In Ergänzung zur Einsprache vom 7. August 2014 liess X. das Kantonale Steueramt mit Schreiben vom 19. August 2014 wissen, dass sie den durch die Zusammenlegung der beiden Stockwerkeinheiten für sie überflüssigen (zweiten) Parkplatz in der Einstellhalle einem Stockwerkeigentümer in der gleichen Liegenschaft zu einem Preis von CHF 21'000.00 verkauft habe, was den Kaufpreis ihrer Wohnung (entsprechend) auf CHF 289'000.00 reduziere.