5. OG: Einraumwohnung, Küche, Badzimmer, Treppenhaus. 1.2 Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung Nr. … vom 25. Juli 2014 stellten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD der Käuferin X. die Gebühren und Auslagen in Rechnung und eröffneten ihr die Veranlagung für die Handänderungssteuer von CHF 6'820.00, berechnet zum Satz von 2,2% von einem Abgabewert von CHF 310'000.00. 1.3 Gegen die Veranlagung der Handänderungssteuer erhob die Käuferin mit Schreiben vom 7. August 2014 Einsprache mit dem Begehren, die Handänderungssteuer aufzuheben.